Neben der Spezialmaterie des Erbrechts ist unsere Kanzlei auch auf anderen Gebieten des Zivilrechts beratend tätig. Abgesehen von den Kenntnissen im allgemeinen Zivilrecht zeichnet sich unser Team durch ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich des Familienrechts und des Gesellschaftsrechts aus. Auch in diesem Kontext bringt die Verbindung zum Steuerrecht häufig einen Mehrwert für unsere Mandanten, beispielsweise im Rahmen der Beratung von Vermögensauseinandersetzungen anlässlich einer Scheidung oder beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder ganzen Unternehmen.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der Rechtsberatung bildet die Vertragsgestaltung. Da beinahe bei allen Verträgen die fundierte Kenntnis des Steuerrechts erforderlich ist, können wir Sie dabei unterstützen, im Vorfeld des Vertragsschlusses Fehler mit oftmals gravierenden finanziellen Folgen zu vermeiden. Auch hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und der Fülle von Verträgen, die unter unserer Mitwirkung erfolgreich ausverhandelt wurden.
Selbstverständlich stehen wir auch für die Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche unserer Mandanten vor deutschen Gerichten aller Instanzen gerne zur Verfügung. Ob vor den Amtsgerichten, den Landgerichten oder den Oberlandesgerichten, wir vertreten Ihre Interessen hartnäckig und mit der notwendigen Konsequenz. Dabei legen wir Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, bei der alle erforderlichen Schritte im Vorfeld mit der Mandantschaft konkret abgestimmt werden.
Als Neuerung können wir Ihnen nun auch Inkassodienstleistungen für Unternehmen anbieten.