Das Erbrecht ist eine Rechtsmaterie, mit der jeder Mensch im Laufe seines Lebens irgendwann zwangsläufig in Berührung kommt. Hierbei entstehen vielfältige Probleme und Schwierigkeiten auf verschiedenen Gebieten.
Zunächst einmal sollte sich jeder Mensch darüber Gedanken machen, wie er seine eigene Erbfolge regeln möchte. Seine Vorstellungen sollte man in jedem Falle mit einem kompetenten Fachmann, am Besten mit einem Fachanwalt für Erbrecht, besprechen, da in der Umsetzung der persönlichen Wünsche und Vorstellungen zahlreiche Fallstricke bestehen. Die rechtssichere Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testamente, Erbverträge) und etwaiger sonstiger sinnvoller Willenserklärungen (z.B. Vorsorgevollmacht, Bankvollmachten) sollte man nicht dem Zufall überlassen, sondern auf den fachmännischen Rat eines erfahrenen Beraters vertrauen. Durch die praktischen Erfahrungen und die permanente Fortbildung, die ein Fachanwalt für Erbrecht gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen muss, ist gewährleistet, dass dieser die notwendigen Kenntnisse aufweist.
Selbstverständlich ist der Fachanwalt für Erbrecht auch dann der richtige Ansprechpartner, falls ein Todesfall bereits eingetreten ist. In diesen Fällen stellen sich häufig Rechtsfragen zur Nachlassabwicklung. Aber auch Auseinandersetzungen und Streitigkeiten unter den Erben sind heutzutage nicht mehr selten. Hierbei kann Ihnen ein erfahrener Berater die notwendige Unterstützung bieten.
Neben zivilrechtlichen Fragestellungen treten auch steuerliche Aspekte im Rahmen der erbrechtlichen Beratung immer mehr in den Vordergrund. Dies sind zunächst einmal Fragen im Zusammenhang mit erbschaft- und schenkungsteuerlichen Problemen. Aber auch ertragsteuerliche Gesichtspunkte, die häufig übersehen werden können, sind wichtige Aspekte im Rahmen einer sinnvollen Nachfolgeplanung. Gerade für Unternehmer ist auch die Beratung auf dem steuerlichen Gebiet unerlässlich, um die Unternehmensnachfolge zu planen und damit einen langfristigen Fortbestand des eigenen Unternehmens gewährleisten zu können.
Wir haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der erbrechtlichen Gestaltungsberatung und der Nachlassabwicklung, auch bei Sachverhalten des internationalen Erbrechts. Durch die gleichzeitig vorhandene berufliche Qualifikation als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater, die äußerst selten zu finden ist, können wir Sie auch bei komplexen Fragestellungen kompetent beraten und Ihnen, auch in schwierigen Zeiten, die nötige rechtliche Unterstützung bieten.